Der Waqf des Ertrags aus unbeweglichem Vermögen
Frage
Frage: Ist es zulässig, einen Waqf in der Weise zu errichten, dass man nicht das unbewegliche Vermögen selbst zum Waqf macht, sondern nur seinen Ertrag?
Antwort
Der Kern des Waqf ist, dass man die Sache selbst zurückhält und so bewahrt, dass über sie nicht durch Verkauf und Ähnliches verfügt werden kann, und ihren Ertrag und Nutzen auf dem Weg Allahs aufwendet: [ar]هُوَ حَبْسُ الْعَيْنِ عَلَى مِلْكِ الْوَاقِفِ وَالتَّصَدُّقُ بِالْمَنْفَعَةِ[/ar] „Er ist das Zurückhalten der Sache im Eigentum des Stifters und das Weitergeben ihres…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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