Ein Anteil für beide Eltern je zur Hälfte
Frage
Wenn jemand an einem Opfertier zwei Anteile nahm: einen Anteil für sich und einen Anteil für seine Eltern, indem er ihn je zur Hälfte aufteilte – erhalten dann seine Eltern die Belohnung oder nicht? Ob die Eltern am Leben sind oder bereits verstorben.
Antwort
Er sollte beide Anteile in seinem eigenen Namen nehmen und dann, wenn das Qurbani dargebracht ist, die Belohnung für einen davon den Eltern zukommen lassen. Die Belohnung kann allen übermittelt werden – sowohl den Lebenden als auch den Verstorbenen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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