Anwesenheit der Miteigentümer des Qurbani bei der Schlachtung
Frage
Ist beim Qurbani die Anwesenheit aller sieben Miteigentümer erforderlich, oder genügt ihre Erlaubnis, wenn nur drei bis vier Personen zum Schlachthaus gehen und die Schlachtung vornehmen?
Antwort
Die Anwesenheit aller Miteigentümer ist nicht erforderlich, die Erlaubnis genügt; allerdings ist die Anwesenheit Mustahabb: [ar]وندب أن يذبح بيده إن علم ذلك وإلا يعلمه شهدها بنفسه ويأمر غيره بالذبح[/ar] „Es ist wünschenswert, dass er eigenhändig schlachtet, wenn er es kann; kann er es nicht, so soll er selbst dabei zugegen sein und einen anderen mit der Schlachtung beauftragen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.