الإفتاء

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Aufteilung des Fleisches des Opfertieres

Frage

Wenn von den sieben Anteilen des Qurbani in vier je ein Bein, in zwei je eine halbe Wange und in einen Gehirn und Zunge gelegt werden; in einen Anteil alle Füße (des Tieres) und in einen anderen der ganze Kopf – wird dann die Aufteilung nach Augenmaß so richtig sein oder nicht? Und ferner: Wenn der ganze Kopf oder die ganzen Wangen usw.

Antwort

Eine solche Aufteilung ist richtig. Wenn alle mit Einverständnis die Füße und Wangen einem Armen gegeben haben, so steht es ihm zu, sie selbst zu verwenden oder zu verkaufen und das Geld der Madrasa zu geben.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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