Qurbani für den Anteil eines Teilhabers nach dessen Tod
Frage
Von sieben Teilhabern starb einer. Wenn seine Erben die Erlaubnis geben, ist dann das Qurbani im Namen dieses Verstorbenen gültig oder nicht?
Antwort
Es ist gültig, unter der Bedingung, dass die Erben volljährig sind („Madschmaʿ al-Anhur“, Bd. 2, S. 521).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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