الإفتاء

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Qurbani für den Anteil eines Teilhabers nach dessen Tod

Frage

Von sieben Teilhabern starb einer. Wenn seine Erben die Erlaubnis geben, ist dann das Qurbani im Namen dieses Verstorbenen gültig oder nicht?

Antwort

Es ist gültig, unter der Bedingung, dass die Erben volljährig sind („Madschmaʿ al-Anhur“, Bd. 2, S. 521).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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