Wenn ein mittelloser Teilhaber vor dem Opfern stirbt
Frage
Wenn jemand, für den das Qurbani nicht Wadschib war, Teilhaber am Qurbani einer Kuh war – wenn er vor der Schlachtung stirbt und eine Person diesen Anteil zu ihrem Anteil macht, kann man sie dann zum Teilhaber machen?
Antwort
Man kann. Er soll diesen Anteil von dessen Erben kaufen und Teilhaber werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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