Überprüfung der Antwort der Imarat-e Schariyya zu den Worten „Da hast du Dschawab“
Frage
Frage: Beigefügt ist die Antwort auf eine Istifta (Anfrage um ein Rechtsgutachten), die die Imarat-e Schariyya (die schariatsrechtliche Verwaltung der Muslime) von Bihar gegeben hat. Ist diese Antwort entsprechend der Frage richtig? Da es deswegen unter uns zu heftigen Meinungsverschiedenheiten kommt, bitten wir, sich die Mühe zu machen, bald zu antworten.
Antwort
Wenn die Einzelheiten der Meinungsverschiedenheit bekannt wären, könnte man etwas dazu schreiben. Wenn dieses Wort – «لو جواب» („Da hast du Dschawab“; „Dschawab“ bedeutet wörtlich „Antwort“, in der Umgangssprache „Absage, Entlassung“) – auch für den Talaq gebraucht wird und der Mann dieses Wort gerade mit dieser Absicht (Niyya) gesagt hat, so ist ein unwiderruflicher (bain)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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