Die Ordnung der Entrichtung der Fidya und ihre Empfänger
Frage
Wenn die Fidya erlaubt ist, ist es dann notwendig, die Fidya für jeden Fastentag täglich zu entrichten, oder kann man die Fidya für die Fastentage des ganzen Monats auf einmal am Ende des Ramadan oder sogar im Voraus entrichten? Wenn das möglich ist, wie viel Getreide muss man dann am Ende des Ramadan als Fidya für den ganzen Monat geben? Kann man den Gegenwert nach dem Marktpreis entrichten oder nicht?
Antwort
In dem Fall, in dem die Fidya vorgeschrieben ist, kann man sie auf einmal vor dem Ramadan oder nach dem Ramadan oder auch täglich entrichten, wie man möchte; eine besondere Einschränkung gibt es nicht. Die Fidya für einen Fastentag ist die einer Sadaqat al-Fitr entsprechende Menge Getreide oder deren Gegenwert; der Gegenwert ist nach dem üblichen Marktpreis zu bestimmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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