Bei Samenerguss durch Berührung mit der Hand gibt es keine Kaffara
Frage
Ein Mann, der im Ramadan fastete, ging zu einer Frau ins Haus, berührte mit seiner Hand ihre Brust und ihre Wange, und in diesem Zustand kam es zum Samenerguss (Inzal). Ist sein Fasten gebrochen, und ist die Kaffara (Sühne) verpflichtend?
Antwort
Das Fasten ist gebrochen, aber verpflichtend ist nur das Nachholen (Qada), die Kaffara ist nicht verpflichtend: [ar]وإنزال بتفخيذ أو تبطين أو عبث الكف، أو أنزل من قبلة أو لمس، لا كفارة عليه[/ar] „… und der Samenerguss durch Berührung der Oberschenkel oder des Bauches, oder durch Spielen mit der Hand, oder wenn der Samenerguss durch einen Kuss oder eine Berührung erfolgte – so…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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