الإفتاء

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Aus welchem Anteil des Vermögens die Fidya entrichtet wird

Frage

Aus welchem Anteil des hinterlassenen Vermögens wird die Fidya entrichtet?

Antwort

Aus einem Drittel des Nachlasses (Tarika).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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