Die Fidya für Fastentage während der Todeskrankheit ist nicht verpflichtend
Frage
Ist die Fidya für das Fasten während der Todeskrankheit (Marad al-Wafat) Pflicht (Wadschib) oder nicht?
Antwort
Die Fidya für die Fastentage der Todeskrankheit ist nicht Pflicht (Wadschib).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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