Die Fidya für Fasten und Gebet: ihre Höhe und die Berechtigten
Frage
Ein Mann ist gestorben, bei dem einige Gebete in einem Zustand versäumt wurden, in dem er bei Bewusstsein war, aber nicht so viel Kraft hatte, dass er das Gebet wenigstens mit Zeichen (Ischara) verrichten konnte. Ist es in diesem Fall Pflicht, die Fidya für diese Gebete zu entrichten oder nicht? Wenn es Pflicht ist, wie soll man sie entrichten und in welcher Höhe pro Gebet? (2)
Antwort
Wenn die Gebete in einem Zustand versäumt wurden, in dem der Kranke nicht einmal die Kraft hatte, mit dem Kopf Zeichen zu geben, und er von der Krankheit nicht genas, sondern in diesem Zustand verstarb, so ist das Nachholen dieser Gebete für ihn keine Pflicht (Fard)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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