Durchfahrt durch die eigene Heimat auf der Reise; Wegfall der Reiseentfernung durch das Wachstum der Bebauung
Frage
(1) Die Ortschaft Firozpur liegt unmittelbar an der Straße Delhi–Alwar. Früher wurde auf dem Land zwischen der Ortschaft und der Straße Ackerbau betrieben, aber jetzt sind die Häuser bis zur Straße gebaut und der Ackerbau hat aufgehört, und auf der anderen Seite der Straße befinden sich der Friedhof und ein Platz zum Lagern des Viehs. Endet in diesem Fall der Reisestatus eines Bewohners dieser Siedlung, wenn er von Delhi nach Alwar oder von Alwar nach Delhi durchfährt, oder nicht? (2)
Antwort
(1) Jetzt liegt diese Straße nicht mehr außerhalb der Ortschaft: Wer mit der Absicht zu reisen von Firozpur auf diese Straße kommt, wird nicht verkürzen (Qasr); und wenn ein solcher Mensch nach einer islamrechtlichen Reise auf diese Straße [bei der Ortschaft] gelangt, die seine Heimat (Watan) ist, wird er nicht verkürzen, sondern das vollständige Gebet (Itmam)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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