Sind Bootsleute Ansässige oder Reisende?
Frage
Es gibt eine Gruppe von Bootsleuten mit folgendem Brauch: Im Schutz irgendeiner großen bewohnten Stadt, neben dem Basar, am Flussufer, kaufen sie ein Grundstück und zahlen der Regierung für dieses Grundstück die Charadsch (Grundsteuer); sie nehmen ein Haus – entweder gemietet oder eigenes –, in dem ihr Anführer und ihr Besitz untergebracht sind; dort befindet sich auch ihre Moschee, in der sie die fünf täglichen Gebete, das Freitagsgebet und die beiden Festgebete verrichten; wenn jemand stirbt, hüllen sie ihn in…
Antwort
Wenn sich solche Leute an diesem Ort fünfzehn Tage aufhalten, so ist dieser Ort für sie der Aufenthaltsort (Watan Iqama); solange sie nicht von dort mit der Absicht aufbrechen, eine Entfernung von mindestens drei Tagesreisen zurückzulegen, werden sie das vollständige Gebet (Itmam) verrichten und nicht verkürzen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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