Die Gebetsverkürzung für einen Eisenbahnangestellten
Frage
Ein Mann namens Zaid ist Eisenbahnangestellter. Manchmal legt er morgens eine Strecke von sechzig Meilen zurück und abends ebenso viel, das heißt: Morgens fährt er dienstlich von seinem Aufenthaltsort mit dem Zug sechzig Meilen weit weg, und abends, nachdem er ebenso viel zurückgelegt hat, kehrt er an seinen Aufenthaltsort zurück. Unterwegs verrichtet Zaid das verkürzte Gebet (Qasr), am Aufenthaltsort aber, also im Watan Iqama, das vollständige.
Antwort
Solange Zaid nicht die Absicht fasst, im Watan Iqama mindestens fünfzehn Tage zu bleiben, soll er im geschilderten Fall weiterhin das verkürzte Gebet (Qasr) verrichten. Da Zaid ein Angestellter ist, wird seine Absicht nur dann berücksichtigt, wenn er nach dem Gesetz auch das Recht hat, fünfzehn Tage zu bleiben; andernfalls wird die Absicht seines Vorgesetzten berücksichtigt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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