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Die Adoption macht den Ort nicht zur ursprünglichen Heimat (Watan Asli)

Frage

Ein Mensch hat von Deoband aus eine Reise von etwa dreihundert Meilen unternommen; dort, wohin er gereist ist, ist er ein Adoptivsohn (Mutabanna) von dort, und er beabsichtigt, dort acht bis neun Tage zu bleiben. Muss dieser Mensch während des Aufenthalts das Gebet vollständig verrichten oder wird er verkürzen (Qasr)? Wie lautet das Urteil, wenn dieser genannte Mensch das Gebet (als Imam) aus Vergessen leitet? Und wie lautet das Urteil, wenn er das Gebet wissentlich leitet?

Antwort

Wenn dieser Ort nicht seine ursprüngliche Heimat (Watan Asli) ist, so wird er im geschilderten Fall verkürzen und nicht das vollständige Gebet (Itmam) verrichten. Seine Imamschaft ist erlaubt, er soll jedoch verkürzen: Bei vollständigem Gebet kommt das Gebet der ansässigen Muqtadis (hinter dem Imam Betenden) nicht zustande.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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