الإفتاء

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Zweites Gemeinschaftsgebet abseits der Gebetsnische (Mihrab)

Frage

Ein hiesiger Alim hat eine Fatwa über das zweite Gemeinschaftsgebet erlassen: „[Frage:] Wenn in einer Moschee einmal bereits ein Gemeinschaftsgebet mit Adhan und Iqama stattgefunden hat, wie verhält es sich dann mit dem Abhalten eines zweiten Gemeinschaftsgebets in ihr? [ar]الجواب حامداً ومصلياً[/ar] Wenn dies eine Viertelmoschee ist, in der Imam, Muezzin und Betende festgelegt sind, dann ist das zweite Gemeinschaftsgebet abseits des Mihrab, ohne zweiten Adhan, nach einhelliger Meinung und Idschmaʿ zulässig; ein…

Antwort

Wenn in der Moschee Imam, Muezzin und Betende festgelegt sind, haben einige Gelehrte geschrieben, dass das zweite Gemeinschaftsgebet dort ohne Karaha richtig ist, wenn es nicht in der ursprünglichen Form (Haiʾa ula) stattfindet, das heißt ohne Adhan und ohne Iqama, und dafür gibt es sogar einen Idschmaʿ.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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