Zweites Gemeinschaftsgebet für die Zuspätgekommenen
Frage
In der Viertelmoschee sind ein Imam und ein Muezzin ernannt. Zur festgelegten Gebetszeit haben zwei bis vier Leute das Gemeinschaftsgebet abgehalten. Danach kamen zehn bis zwanzig Leute. Was sollen sie jetzt tun? Können sie das Gemeinschaftsgebet in der Moschee erneut abhalten oder nicht? Oder sollen alle einzeln beten?
Antwort
Wenn die täglichen Betenden des Viertels das Gemeinschaftsgebet zur festgelegten Zeit abgehalten haben, ist es für die später Kommenden Makruh, in einer solchen Moschee ein zweites Gemeinschaftsgebet abzuhalten. Zu dieser Frage gibt es eine eigene Abhandlung, „al-Qutuf ad-Daniya“, in der die Belege angeführt sind.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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