Gemeinschaftsgebet zu Hause wegen falscher Handlungen des Imams
Frage
Wenn die Mehrheit der Betenden des Viertels gegen den Imam eingestellt ist, nicht hinter ihm betet und wegen der Zwietracht (Fitna) nicht in die Moschee geht, sondern in irgendeinem Haus das Gemeinschaftsgebet verrichtet – gilt ihr Gebet dann als in Gemeinschaft verrichtet oder nicht?
Antwort
Ihr Gebet wird ebenfalls gültig sein, aber die Belohnung der Moschee werden sie nicht erhalten. Soweit möglich, soll man den Zwiespalt beenden und die Moschee geduldig und ruhig mit Betenden füllen. Dem Imam soll respektvoll die Bitte vorgetragen werden, diese Angelegenheiten in Ordnung zu bringen und die falsche Handlungsweise aufzugeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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