الإفتاء

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Zweites Gemeinschaftsgebet mit veränderter ursprünglicher Form

Frage

Wenn das zweite Gemeinschaftsgebet nicht in der ursprünglichen Form (Haiʾa ula) abgehalten wird – ist es dann in der Moschee zulässig oder nicht?

Antwort

Nach einer Überlieferung von Imam Abu Yusuf ﵀ ist dies nicht Makruh. Aus der Zahir ar-Riwaya (der Hauptüberlieferung der Rechtsschule) geht jedoch hervor, dass es uneingeschränkt Makruh ist; zwischen [dem Gemeinschaftsgebet] mit veränderter Form und ohne Veränderung der Form gibt es aber einen Unterschied: Makruh tanzihi (leicht missbilligt)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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