Zweites Gemeinschaftsgebet mit veränderter ursprünglicher Form
Frage
Wenn das zweite Gemeinschaftsgebet nicht in der ursprünglichen Form (Haiʾa ula) abgehalten wird – ist es dann in der Moschee zulässig oder nicht?
Antwort
Nach einer Überlieferung von Imam Abu Yusuf ﵀ ist dies nicht Makruh. Aus der Zahir ar-Riwaya (der Hauptüberlieferung der Rechtsschule) geht jedoch hervor, dass es uneingeschränkt Makruh ist; zwischen [dem Gemeinschaftsgebet] mit veränderter Form und ohne Veränderung der Form gibt es aber einen Unterschied: Makruh tanzihi (leicht missbilligt)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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