Das Urteil über das Unterlassen des Gemeinschaftsgebets
Frage
Einige Männer in einem Haus verrichten das Gebet immer zu Hause einzeln, ohne Gemeinschaft (Dschamaʿat). Wird ihr Fard-Gebet angerechnet, wenn sie das Gemeinschaftsgebet unterlassen?
Antwort
Nach der hanafitischen Rechtsschule ist das Gemeinschaftsgebet für Männer eine Sunna Muʾakkada (nachdrücklich bekräftigte Sunna), die dem Wadschib nahekommt. Es ohne triftigen Grund zu unterlassen ist nicht erlaubt. Wer das Gemeinschaftsgebet unterlässt, unterliegt einer schariarechtlichen Zurechtweisung (Taʿzir).
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