Urteil über das Unterlassen des Gemeinschaftsgebets wegen der Arbeitsstelle
Frage
Zaid möchte das Gebet vor dem Gemeinschaftsgebet verrichten. [Der Grund ist:] Wenn er das Gebet nicht vor dem Gemeinschaftsgebet verrichtet, besteht – Zaid ist ein Angestellter – die Gefahr, seine Arbeitsstelle zu verlieren, und in seinem Haus gibt es keinen Ort, der geeignet wäre, dort zu beten. Kann er in dieser Lage in der Moschee beten oder nicht – oder in einem solchen Teil der Moschee, der außerhalb der [eigentlichen] Grenzen der Moschee liegt?
Antwort
Zaid ist es verboten, eine solche Arbeitsstelle anzunehmen, bei der es zeitweise nicht ohne das Unterlassen des Gemeinschaftsgebets geht. Er soll eine andere Stelle oder eine andere Art des Lebensunterhalts wählen, die die Erfüllung der Pflichtgebete (Fard) und der Sunna-Gebete nicht behindert, und wenn er sie gefunden hat, die jetzige Stelle aufgeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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