Urteil über den, der das Gemeinschaftsgebet unterlässt
Frage
Zaid ist ein wohlhabender Mann und außerdem Hadschi. Er verrichtet auch das Gebet, kommt aber in die Moschee des Viertels nur einen Monat – im gesegneten Ramadan. Die übrigen elf Monate kommt er nicht in die Moschee. Wie lautet das Urteil der Scharia über einen solchen Menschen?
Antwort
Wer ohne berechtigten Grund auf diese Weise das Gemeinschaftsgebet dauerhaft unterlässt, ist ein Sünder. Sein Zeugnis wird nicht angenommen. [ar]قال في شرح المنية: والأحكام تدل على الوجوب، من أن تاركها بلا عذر يعزر وترد شهادته، ويأثم الجيران بالسكوت عنه. اهـ[/ar] „Im ‚Scharh al-Munya‘ heißt es: ‚Die Bestimmungen weisen auf die Verpflichtung (Wudschub)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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