Erzwungenes Gemeinschaftsgebet außerhalb der Moschee, wenn in ihr kein Platz ist
Frage
Wenn die frühere Moschee abgerissen wurde und in ihr, auf dem Boden und dergleichen, nicht so viel Platz ist, dass das Gebet in Gemeinschaft verrichtet werden könnte – wird dann beim Gebet in Gemeinschaft an einem anderen Ort oder in einem Haus die Belohnung [des Gebets in] der Moschee erlangt? Wie lautet das Urteil der Scharia?
Antwort
Wenn auch im zur Moschee gehörenden Hof und dergleichen kein Platz ist, dann wird im Zustand der Not, wo auch immer anstelle der Moschee das Gemeinschaftsgebet verrichtet wird, so Allah will, die Belohnung [des Gebets in] der Moschee erlangt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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