Gibt es Rechtleitung für einen Unrechttäter (Zalim)?
Frage
Im edlen Koran [heißt es]: [ar]إِنَّ ٱللَّهَ لَا يَهْدِى ٱلْقَوْمَ ٱلظَّـٰلِمِينَ[/ar] „Wahrlich, Allah leitet das Volk der Unrechttäter nicht recht.“ Zählen dazu auch muslimische Unrechttäter? Wird das Bittgebet (Duʿa) um Rechtleitung für einen muslimischen Unrechttäter oder einen ungläubigen (Kafir) Unrechttäter angenommen oder nicht? Was ist hier mit der Verneinung der Rechtleitung gemeint?
Antwort
Der eigentliche Unrechttäter (Zalim) ist der Götzendiener (Muschrik), von dem „leitet nicht recht“ gesagt wird, [wie im Vers]: [ar]إِنَّ ٱلشِّرْكَ لَظُلْمٌ عَظِيمٌ[/ar] „Wahrlich, das Beigesellen [zu Allah] ist ein gewaltiges Unrecht“ (Sure Luqman, 31:13). Mit der Verneinung der Rechtleitung ist hier die Verneinung im schöpferischen (takwini)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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