Wer das Idgah sein Feld nennt
Frage
Wenn ein Muslim im Zorn über das Idgah (den Platz für das Festgebet) sagt: „Dieses Idgah gehört mir, ich werde es mit dem Pflug umbrechen und darauf Ernte ziehen, es ist mein Feld; wir werden sehen, wer hierher kommt, um das Festgebet zu verrichten“ – welche Fatwa gilt nach der Scharia für einen solchen Menschen?
Antwort
Über ein Idgah, das als Waqf (Stiftung) für das Festgebet gestiftet ist, hat niemand das Recht, derartige Worte zu sagen. Wer so spricht, spricht falsch. Wenn er dort aber tatsächlich pflügt, Ackerbau betreibt und das Festgebet nicht verrichten lässt, so ist er ein Unterdrücker und Usurpator fremden Gutes (Ghasib), ein schwerer Sünder.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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