Aus Parteilichkeit das Festgebet nicht hinter dem Imam verrichten
Frage
Beim Gebet des Eid al-Adha sagte, als der Imam auf den Gebetsplatz trat, die Hälfte der Leute: „Wir werden nicht hinter ihm beten“, und die andere Hälfte sagte: „Wir werden nicht hinter eurem Imam beten.“ Kurz gesagt, es entstanden zwei Gemeinschaften, und das Gebet wurde an zwei Orten verrichtet. Sagen Sie: Ist das auf diese Weise verrichtete Gebet gültig oder nicht? Oder welche Vorgehensweise ist in einem solchen Fall zu wählen?
Antwort
Das Gebet beider Gruppen von Leuten ist zwar zustande gekommen, doch einen solchen Weg zu wählen – ohne schariatischen Grund, bloß aus Parteilichkeit (Taʿassub), gegen den Imamat eines Menschen Einspruch zu erheben und getrennte Gemeinschaften zu bilden – ist ein in jeder Hinsicht tadelnswertes und abscheuliches Verhalten, sowohl nach der Scharia als auch moralisch.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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