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Umzüge und Tamburin an den Festen

Frage

An manchen Orten geschieht es an den Festen, dass die dortigen jungen Männer und Burschen in Form eines Umzugs hinausziehen und feiern; bei ihnen gibt es keine Trommel und dergleichen – sie schlagen nur das Tamburin (Duff), das auf einer Seite mit Fell bespannt ist. Wie ist es zu beurteilen, in einem solchen Umzug ein Tamburin dieser Art oder irgendeine andere Trommel und dergleichen zu schlagen?

Antwort

Dieses Tamburin, diese Trommel und dergleichen sind unzulässig („Sakb al-Anhur“, Bd. 1, S. 553). Das Tamburin hat die Scharia zum Zweck der Bekanntgabe der Eheschließung (Nikah) erlaubt, am Festtag hat sie es nicht erlaubt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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