الإفتاء

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Muss ein Eidgah gestiftet (Waqf) sein?

Frage

(1) Ist die Stiftung (Waqf) eine Bedingung für Eidgahs (Plätze für das Festgebet), oder genügt allein die Erlaubnis des Eigentümers? Wie auch immer, [hier] wird seit Jahren das Festgebet verrichtet – [an einem Ort,] der gerade zu diesem Zweck gebaut wurde. Sind für ihn ein schriftlicher Nachweis und ein Beleg für die Stiftung oder für die allgemeine Erlaubnis (Idhn ʿamm) notwendig oder nicht? (2)

Antwort

(1) Dass [der Ort] für das Festgebet gestiftet ist und die Leute dort beten, ist völlig ausreichend; ein schriftlicher Nachweis ist nicht notwendig. (2) Für das Festgebet gibt es weder Adhan noch Iqama. Wenn aber zur Information der Betenden im Ramadan mitgeteilt wird, dass das Festgebet an dem und dem Ort zu der und der Zeit stattfinden wird, und auch bei der Iqama ein…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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