Mehrere Orte für das Festgebet (ʿId)
Frage
1. Vor einigen Tagen wurde bei Ihnen eine Fatwa eingeholt, und Sie antworteten so: Wenn die ʿIdgah ein Waqf ist, darf ihr Land nicht verkauft werden. Allein dadurch, dass sie ins Innere der bebauten Siedlung geraten ist, ist keine Änderung nötig – man soll sie in ihrem bisherigen Zustand belassen.
Antwort
Das ʿId-Gebet außerhalb des Ortes im Freien zu verrichten ist vorzüglicher und entspricht der Sunna, gleichgültig, ob dort eigens eine ʿIdgah errichtet ist oder nicht. Eine dauerhafte ʿIdgah zu bauen ist jedoch zweckmäßig, damit niemand einwendet: Warum wird das Gebet auf unserem Land oder auf unseren Feldern verrichtet?
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