الإفتاء

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Das Festgebet in den Moscheen

Frage

(A) In der Stadt gibt es von früher her zwei Eidgahs (Plätze für das Festgebet); der Abstand zwischen den beiden Eidgahs beträgt zwei Furlong (Furlong ist ein englisches Längenmaß, ca. 201 m). Es gibt auch ein drittes Eidgah; zwischen den ersten beiden Eidgahs und ihm fließt ein Fluss. Dieses dritte Eidgah ist seit dem vergangenen Fest des Fastenbrechens in Betrieb. Ist es in einer solchen Lage nach der Scharia verboten, das [Fest-]Gebet in den Moscheen zu verrichten, oder nicht? (B)

Antwort

(A) Es ist Mandub und Mustahabb, das Festgebet im Eidgah zu verrichten. Wenn man es in der Moschee [verrichtet, in der] die fünf [täglichen] Gebete [stattfinden], gilt es ebenfalls als verrichtet, aber dabei wird die Zurschaustellung der Macht (Schauka) des Islam vermindert, denn die Versammlung bleibt zersplittert und zerstreut. (B) Solange kein gemeinsames (Dschamiʿ)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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