الإفتاء

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Für das Freitagsgebet ist das Vorhandensein einer Moschee nicht notwendig

Frage

Hier verrichten Muslime – Angestellte mehrerer Behörden – während der Dienstzeiten auf einer an eine Lehranstalt angrenzenden Fläche nur das Zuhr-Gebet in Gemeinschaft; für die übrigen drei Gebete gibt es dort weder Gemeinschaft noch überhaupt das Gebet selbst. Die Angestellten verrichten wegen der Zwänge ihres Dienstes gerade an diesem Ort das Gebet in Gemeinschaft. Kann man in einem solchen Fall, in dem nicht alle fünf Gebete verrichtet werden, das Freitagsgebet verrichten – wird es gültig sein oder nicht?

Antwort

Für das Freitagsgebet ist das Vorhandensein einer Moschee nicht notwendig: Es ist auch auf einer freien Fläche des Ortes gültig. [ar]لو صلى الجمعة في قرية بغير مسجد جامع والقرية كبيرة لها قرى وفيها والٍ وحاكم جازت الجمعة، بنوا المساجد أو لم يبنوا.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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