Das Freitagsgebet in einer Moschee, die keine Waqf-Stiftung ist
Frage
Hier gibt es einige Moscheen, für die vom Moscheekomitee Miete erhoben wird: Ihr Grund und Boden ist keine Waqf (Stiftung). Daneben gibt es hier zwei Moscheen, die Waqf sind und nach der Scharia den Status einer Moschee haben. Die Frage lautet nun: Wird in den Moscheen, die keine Waqf sind, das Freitagsgebet gültig sein oder nicht, und wird der Lohn [des Gebets in] einer Moschee erlangt oder nicht? Und ist in ihnen das Itikaf (der Aufenthalt zur Andacht) gültig oder nicht?
Antwort
Eine Moschee im Sinne der Scharia (Masdschid Schari) entsteht nur dann, wenn sie Waqf ist. Ohne Waqf ist es keine Moschee im Sinne der Scharia, auch wenn das Freitagsgebet und die fünf täglichen Gebete, wenn man sie dort verrichtet, ebenfalls erfüllt sind; der Vorzug (Fadila) kommt jedoch der Waqf-Moschee zu, und das Itikaf soll nur in einer Waqf-Moschee vollzogen werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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