Talqin nach der Bestattung und das Schreiben eines Ahd-Nama auf das Totentuch
Frage
In „Bahar-e Schariat“ („Frühling der Scharia“) heißt es: Es ist erlaubt, den Stammbaum der geistlichen Überlieferungskette (Schadschara) oder ein Ahd-Nama („Bundesschrift“) ins Grab zu legen, und am besten ist es, gegenüber dem Gesicht des Verstorbenen, auf der Seite der Qibla, eine Nische auszuheben und sie dort hineinzulegen; ja mehr noch, in „ad-Durr al-Muhtar“ wird das Ahd-Nama auf dem Totentuch als erlaubt bezeichnet und gesagt, dass dadurch Hoffnung auf Vergebung besteht. (2) Die Umrundung (Tawaf)
Antwort
In „ad-Durr al-Muhtar“ wird das Schreiben eines Ahd-Nama als erlaubt bezeichnet, doch wird kein Beleg aus der Scharia für die Zulässigkeit angeführt; asch-Schami hat dies widerlegt: [ar]وَقَدْ قَدَّمْنَا قُبَيْلَ بَابِ الْمِيَاهِ عَنِ الْفَتْحِ أَنَّهُ تُكْرَهُ كِتَابَةُ الْقُرْآنِ وَأَسْمَاءِ اللَّهِ تَعَالَى عَلَى الدَّرَاهِمِ وَالْمَحَارِيبِ وَالْجُدْرَانِ وَمَا يُفْرَشُ،…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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