Dem Verstorbenen eine geschriebene Kalima Tayyiba und Ähnliches um den Hals hängen
Frage
Man schreibt mit Tinte die Kalima Tayyiba (das gute Wort), die Kalima der Bezeugung (Schahada) und den Thronvers (Ayat al-Kursi) samt Basmala und hängt es dem Verstorbenen um den Hals, in der Annahme, dies sei eine lohnbringende Tat. Ist es erlaubt, so zu handeln? Ist es durch irgendeinen Hadith oder durch Aussagen der Rechtsgelehrten der Umma belegt?
Antwort
Ein solches Vorgehen ist durch die Scharia nicht belegt; tut es auf keinen Fall. Im Grab, wenn der Körper des Verstorbenen aufplatzt und seine Unreinheiten an dem Geschriebenen haften, bleibt die Achtung vor dem Geschriebenen nicht gewahrt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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