Ahd-Nama (Bundesschrift) auf dem Totentuch
Frage
Ist es erlaubt, dem Verstorbenen ein Ahd-Nama („Bundesschrift“, einen Text mit dem Bekenntnis und Gelöbnis des Verstorbenen) auf das Totentuch zu schreiben, oder nicht?
Antwort
Aus dem Koran und den Hadithen ist das Schreiben eines Ahd-Nama nicht belegt. In einigen anderen Büchern ist es erlaubt, aber nicht mit Tinte, sondern mit dem Finger, und auch diese Erlaubnis stammt nicht von den Rechtsgelehrten, die Mudschtahid sind. Daher ist es besser, sich davor zu hüten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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