Aufschriften auf dem Totentuch
Frage
Seit geraumer Zeit wird in unserem Land die Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Aufschriften auf dem Totentuch erörtert. Jemand hat in einer Zeitschrift geschrieben, dass es Lohn bringe, auf das Totentuch zu schreiben; als Beleg dafür hat er den arabischen Text aus „ad-Durr al-Muhtar“ samt Übersetzung angeführt und außerdem einige Bücher, ohne Wiedergabe des Textes, als Beleg für die Zulässigkeit genannt.
Antwort
Irgendetwas auf das Totentuch des Verstorbenen zu schreiben, ist weder durch den edlen Koran noch durch den edlen Hadith, noch durch den Idschmaʿ (Konsens) der Umma, noch durch den Qiyas (Analogieschluss) eines Mudschtahid belegt, und die Handlung eines Nicht-Mudschtahid kann nach der Scharia nicht als Beleg dienen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.