Liegen das Totentuch und Ähnliches dem Ehemann ob
Frage
Die Trauerausgaben, die nach dem Tod von Hind nach Brauch oder nach der Scharia als verpflichtend aufgewendet werden – zum Beispiel Totentuch, Almosen und Ähnliches –, werden sie aus dem Nachlass von Hind bestritten, oder liegen sie dem Ehemann verpflichtend ob?
Antwort
Das Totentuch der Ehefrau liegt nach der Ansicht, auf der die Fatwa beruht (Mufta bihi), dem Ehemann verpflichtend ob: [ar]واختلف في الزوج، والفتوى على وجوب كفنها عليه[/ar] „Hinsichtlich des Ehemannes gibt es einen Meinungsunterschied, die Fatwa aber beruht darauf, dass ihr Totentuch ihm obliegt“ („Tanwir al-Absar“, Bd. 1, S. 905).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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