Lohn für gute Taten von Kindern
Frage
Der Lohn für gute Taten, [die] in der Kindheit [vollbracht werden], und die Strafe für schlechte Taten [des Kindes] fallen den Eltern zu – gilt diese Regel [nur] für die Rechte Allahs oder auch für die Rechte der Diener [Allahs]?
Antwort
Für alle guten Taten, die Kinder verrichten, verdienen den Lohn sie selbst; den Eltern steht Lohn für [ihre] Unterweisung und Erziehung zu. Die Eltern sind für die Unterweisung und Erziehung [der Kinder] verantwortlich – für jedes Versäumnis darin werden sie zur Rechenschaft gezogen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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