Verkauf eines lebenden Baumes und das Urteil über die daraus wachsenden Zweige
Frage
Zaid verkaufte Bakr einen lebenden Baum ohne das Land. Bakr hat ihn seit langer Zeit in Besitz, das Brennholz und Ähnliches von diesem Baum nimmt aber die ganze Zeit Zaid selbst. Im geschilderten Fall ist zu erfragen: Ist es erlaubt, einen lebenden Baum ohne Land zu verkaufen und ihn auf diese Weise lange auf dem Land des Verkäufers zu belassen und von ihm Holz zu gewinnen – also immer neue Zweige und den Zuwachs des Baumes selbst zu erhalten, der beim Verkauf unbekannt war – oder nicht?
Antwort
Wenn der Baum zum Fällen verkauft wurde und auch die Absicht des Käufers gerade das Fällen ist, so ist er verpflichtet, seinen Baum zu fällen und das Land des Verkäufers freizumachen. Wenn der Verkauf aber zum Belassen des Baumes an Ort und Stelle erfolgte oder überhaupt nicht erwähnt wurde, ob der Verkauf zum Fällen oder zum Belassen ist, so gehört in diesen beiden Fällen…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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