Verkauf von Früchten, bevor sie reif und groß geworden sind
Frage
In unserer Gegend ist es üblich, dass die Eigentümer Mangos verkaufen, solange sie am Baum noch ganz klein sind, und der Käufer sie nach dem Reifen für sich verwendet. Ist ein solcher Kauf und Verkauf erlaubt?
Antwort
Einen Obstgarten auf diese Weise zu kaufen ist richtig, aber dem Käufer obliegt es als Wadschib, die Mangos sofort abzupflücken und sein Eigentum vom Baum des Verkäufers zu trennen. Wurde beim Kauf jedoch die Bedingung gestellt, dass die Mangos bis zur Reife am Baum bleiben und „ich sie nach dem Reifen abpflücke“, so ist diese Bedingung fasid (fehlerhaft)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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