Verkauf von Früchten an den Bäumen
Frage
Heutzutage werden Früchte meist verkauft, bevor sie zum Verzehr geeignet sind. Wie verhält es sich mit dem Gebrauch der Früchte, die verkauft werden? Es heißt, wenn ein Kafir (Ungläubiger) einen Obstgarten kauft und die Früchte verkauft und ein Muslim sie kauft, sei das erlaubt, und diese Aussage wird Hazrat Thanawi ﵀ zugeschrieben. Mehr noch: Obstgärten werden für mehrere Jahre im Voraus verkauft; da die verkaufte Ware nicht existiert, erscheint dieser Kauf nichtig (batil).
Antwort
Der Verkauf unreifer Früchte ist erlaubt, und wenn die Früchte nach Abschluss des Kaufs mit Erlaubnis des Baumeigentümers am Baum belassen werden, so ist auch das richtig. Wurde jedoch im Verlauf des Vertrags die Bedingung gestellt, die Früchte an den Bäumen zu belassen, so ist der Kauf fasid (fehlerhaft).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.