Kauf unreifer Früchte unter der Bedingung, sie vom Baum des Verkäufers abzunehmen
Frage
Es gibt die folgende Bedingung: Wenn die noch unreifen Mangos vollständig ausgebildet sind, muss der Käufer sie vom Baum abnehmen und den Baum freimachen, und sie nicht am Baum reifen lassen. Und wenn er sie, wie es hier üblich ist, am Baum hat reifen lassen, wie lautet dann das Urteil über den Kauf und Verkauf dieser Früchte?
Antwort
Diese Bedingung ist richtig. Wenn der Verkäufer nach einem gültig abgeschlossenen Geschäft erlaubt hat, dass sie an seinem Baum hängen bleiben, so ist das erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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