Verkauf von Kartoffeln und Ähnlichem, das sich im Boden befindet
Frage
Was sich im Inneren der Erde befindet, zum Beispiel Kartoffeln und Zwiebeln – ist es richtig, sie nach Augenmaß (nach ungefährer Schätzung) zu kaufen oder nicht? Wenn beide Seiten einverstanden sind, bleibt dann das Urteil der Unerlaubtheit bestehen oder gilt das Urteil der Erlaubtheit?
Antwort
Beim Kauf von Kartoffeln und Ähnlichem, ohne sie auszugraben, kommt es mitunter zu Täuschung, durch die der Käufer oder der Eigentümer Schaden erleidet, und es entsteht auch Streit; daher soll man auf diese Weise weder verkaufen noch kaufen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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