Zakat-Geld einem Bediensteten der Madrasa als Darlehen geben
Frage
Ist es dem Leiter der Madrasa – aufgrund dessen, dass er der Vertreter (Wakil) der Gemeinschaft ist – erlaubt, einem Bediensteten der Einrichtung aus dem Zakat-Geld, [das bei] der Madrasa [eingegangen ist], ein Darlehen zu geben, oder nicht? Und dies, obwohl der Spender auch schreibt: „Wenn Sie es für angemessen halten, möge ein Darlehen gegeben werden.“
Antwort
Nach der Erlaubnis des Spenders ist es dem Leiter erlaubt, nach eigenem Ermessen das Zakat-Geld als Darlehen zu geben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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