Die Reue (Tauba) hebt die verpflichtend gewordene Zakat nicht auf
Frage
Muss man in Fällen der Reue (Tauba) auch die Zakat für die vergangenen Jahre entrichten, wenn man die Möglichkeit hat? Und wenn man die Möglichkeit nicht hat?
Antwort
Die Reue hebt die vergangene, Wadschib gewordene Zakat nicht auf; sie nach Vermögen zu entrichten, ist notwendig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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