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Übermittlung der Zakat durch einen Nichtmuslim

Frage

Bezüglich der Überbringung der Zakat durch einen Muslim oder Nichtmuslim sagt Zaid: Wenn jemand, der [die Zakat] überbringt, die Verpflichtung übernommen hat: „Ich werde diese Zakat dem überbringen, der darauf Anspruch hat (Mustahiqq)“, und der Zahler der Zakat die Summe mit der Absicht der Entrichtung der Zakat gegeben hat, dann ist die Zakat des Zahlers entrichtet, ob der Überbringer sie nun überbringt oder nicht, sei er Muslim oder Nichtmuslim.

Antwort

Für die Entrichtung der Zakat ist es zulässig, auch einen vertrauenswürdigen Nichtmuslim zum Vertreter (Wakil) zu machen, doch allein durch die Übergabe [der Summe] an den Vertreter wird die Zakat nicht entrichtet, solange dieser sie nicht dem Empfänger der Zakat (Masraf) überbracht hat.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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