Anspruch auf Gehalt bei Kündigung ohne Vorankündigung
Frage
Zaid unterrichtete fast zwei Jahre lang an einer Madrasa, nachdem er sich zur Einhaltung der Madrasa-Satzung verpflichtet hatte. Eines Tages erinnerten die Mitglieder des Komitees angesichts des Niedergangs im Unterricht – ohne Zaids Ehre und Würde anzutasten – ernsthaft daran, dass er sich wegen des Niedergangs im Unterricht den Schülern mehr widmen solle. Zaid missfiel das. Deshalb kündigte er seine Lehrtätigkeit und bestreitet nun die Satzung der Madrasa.
Antwort
Angesichts des Niedergangs im Unterricht darauf aufmerksam zu machen, bedeutet nicht, ihn von der Madrasa zu entfernen. Wenn der Lehrer, davon getroffen, gekündigt hat, so ist es verbindlich (lazim), einen Monat im Voraus zu kündigen. Wenn er nach der Kündigung noch einen Monat arbeitet, hat er Anspruch auf das Gehalt für diesen Monat.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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