Das von einer Dirne gebaute Haus für eine Madrasa mieten
Frage
Eine Dirne hat von ihrem irgendwie Haram erworbenen Einkommen ein Haus gebaut. Ist es erlaubt, dieses Haus für eine islamische Madrasa, in der der edle Koran, Hadith und Ähnliches unterrichtet werden, zu mieten, oder nicht? Und wie ist es zu beurteilen, in dem genannten Haus das Gebet zu verrichten – in Gemeinschaft und allein?
Antwort
Es ist offensichtlich, dass der Lohn für Unzucht (Zina) Haram ist und die Dirne nicht seine Eigentümerin wird. Er muss dem eigentlichen Eigentümer und, wenn dieser nicht da ist, seinen Erben zurückgegeben werden; ist keiner von ihnen da oder ist über sie nichts bekannt, so ist es Wadschib, ihn als Sadaqa wegzugeben mit der Absicht, sich davon zu befreien.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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