Wenn die Mieter der Madrasa Musikinstrumente herstellen: die Deckung der Ausgaben der Madrasa aus diesen Einnahmen
Frage
Frage: Die Mieter des Besitzes der Madrasa sind größtenteils solche, deren Beruf es ist, Musikinstrumente herzustellen oder herstellen zu lassen oder zu verkaufen. Es gibt auch zwei bis drei Mieter, deren Handel ein anderer ist. Ist es in einem solchen Fall erlaubt, die eingehende Miete für den Besitz für die Ausgaben der Madrasa, das Gehalt der Lehrer, Bauten und Ähnliches zu verwenden, oder nicht? Wenn es nicht erlaubt ist, wie kann man es erlaubt machen?
Antwort
Musikinstrumente herzustellen und zu verkaufen ist Makruh. Das Einkommen daraus steht nicht auf der Stufe des Haram, sondern auf der Stufe des Makruh. Die gesamten Mieteinnahmen kann man für die Bedürfnisse der Madrasa ausgeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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